Information zur Besteuerung
Nach § 25c UStG "Besteuerung von Umsätzen mit Anlagegold" sind Goldmünzen und Goldbarren von der Mehrwertsteuer befreit.
Der Umsatz von Silbermünzen und Münzbarren unterliegt der Differenzbesteuerung gemäß § 25 a UStG - Sonderregelung für Sammlungsstück und Antiquitäten